Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen ([unbekannt] vom 18.09.2019, C-700/17)
Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Heilbehandlungsleistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die von einem Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik erbracht werden, unter die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer fallen können, …
EuGH, StB 2019, 324 ([unbekannt] vom 18.09.2019, C-700/17)
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