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STB 2019, 291
BFH 
Steuerhaftung des Rechtsanwalts ([unbekannt] vom 14.02.2019, V R 68/17)

Der Einwendungsausschluss nach § 166 AO kann auch zu Lasten eines vom Steuerpflichtigen beauftragten – und für die Steuerschuld haftenden – Rechtsanwalts wirken, wenn er mangels entgegenstehender Weisung in der Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Bevollmächtigter anzufechten.

BFH, StB 2019, 291 ([unbekannt] vom 14.02.2019, V R 68/17)

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