Umsatzsteuerrecht: Neue Wortlautauslegung von “erhalten soll” in Art. 73 MwStSystRL vor dem Hintergrund des Nachteils der Soll-Besteuerung nach “effet utile” – EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim RCV, C-717/19 – Rabatte an Dritte
EuGH-Urteil in der Rs. C-717/19 – Boehringer Ingelheim RCV erlaubt den Abzug des Preisnachlasses nur als nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL. Nach einer von dem Autor vorgeschlagenen neuen Wortlautauslegung von “erhalten soll” in Art. 73 MwStSystRL sollte der Preisnachlass zugunsten des Steuerpflichtigen bereits bei der Bewirkung des Umsatzes abgezogen werden und somit dem Steuerpflichtigen der Liquiditätsdruck gemindert wird.…
Zhang, StB 2022, 253-257
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