Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Rückabwicklung der Veräußerung – rückwirkendes Ereignis – Anschaffung ([unbekannt] vom 06.12.2016, IX R 49/15)
Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns; beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor (entgegen BFH-Urteil vom 21. 10. 1999 I R 43, …
BFH, StB 2017, 204 ([unbekannt] vom 06.12.2016, IX R 49/15)
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