Vereinnahmte Umbuchungsschutz- bzw. Stornoschutzentgelte zu versicherungsfremden Hotel- bzw. Flugvermittlungsleistungen unterliegen der Versicherungsteuer ([unbekannt] vom 16.03.2018, 2 K 1430/14)
Weder das VersStG noch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) enthalten eine Bestimmung des Begriffs „Versicherungsverhältnis“; vielmehr muss sein Inhalt aus dem allgemeinen Sprachgebrauch und, da dieser entscheidend vom Versicherungsrecht geprägt wird, aus dem allgemeinen Versicherungsrecht entnommen werden.
FG Köln, StB 2019, 8 ([unbekannt] vom 16.03.2018, 2 K 1430/14)
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