Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 237 i. V. m. § 238 AO ([unbekannt] vom 16.01.2018, 2 V 3389/16)
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung in § 237 Abs. 1 S. 1 AO i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO, dass dann, wenn ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid endgültig keinen Erfolg gehabt hat, der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ausgesetzt wurde, mit einhalb Prozent monatlich zu verzinsen ist.
FG Baden-Württemberg, StB 2018, 167 ([unbekannt] vom 16.01.2018, 2 V 3389/16)
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