Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, allerdings ohne Kostenübernahme für ein Alten- oder Pflegeheim ([unbekannt] vom 30.07.2019, 5 K 2332/17)
Ein Steuerpflichtiger, der mit seinen Eltern eine sog. „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen“ vereinbart, aber die Übernahme von Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim ausschließt, kann keinen vollen Sonderausgabenabzug für die zugesagten Versorgungsleistungen erhalten, weil die Leistungen in einem solchen Fall nicht als sog. dauernde Last (= voller Sonderausgabenabzug), …
FG Rheinland-Pfalz, StB 2019, 323 ([unbekannt] vom 30.07.2019, 5 K 2332/17)
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