Versäumung der Einspruchsfrist bei elektronischer Einspruchseinlegung über das ElsterOnline-Portal ([unbekannt] vom 25.07.2018, 3 K 2250/17)
Die Nutzung einer mit „Speichern“ oder „Speichern und Verlassen“ gekennzeichneten Schaltfläche reicht nicht aus, um für einen Dritten erkennbar eine Willensäußerung abzugeben und eine Willenserklärung in den Verkehr zu bringen; dies gilt jedenfalls dann, wenn daneben wie im Streitfall eine – wenn auch temporär ausgegraute – ausdrücklich mit „Versenden an das Finanzamt“ bezeichnete Schaltfläche vorhanden war.…
FG Köln, StB 2018, 364 ([unbekannt] vom 25.07.2018, 3 K 2250/17)
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