Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle – Berücksichtigung von Verfahrensrügen ([unbekannt] vom 28.06.2017, XI R 12/15)
Eine Gemeinde ist zum teilweisen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer Sporthalle, die sie (auch) Vereinen gegen eine nicht kostendeckende Nutzungspauschale überlässt, berechtigt, wenn die Prüfung aller Umstände ergibt, dass der für eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt nicht gelöst ist.
BFH, StB 2017, 284 ([unbekannt] vom 28.06.2017, XI R 12/15)
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