Zur Steuerbefreiung von Umsätzen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL ([unbekannt] vom 22.06.2018, 1 K 426/16 U)
Eine in NRW residierende Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach § 94 Abs. 1a SGB X i. V. m. § 197b SGB V. deren Mitglieder ausschließlich gesetzliche Krankenkassen werden (Körperschaften des öffentlichen Rechts), unterliegt der staatlichen Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW nach § 94 Abs. 2 SGB X mit den sich daraus ergebenden Prüfungsrechten aus §§ 88 SGB IV Und 274 SGB V; die unterliegen ihrerseits der staatlichen Aufsicht entweder der jeweiligen Landesbehörde oder des Bundesversicherungsamtes (je nach Tätigkeitsgebiet der Krankenkasse – vgl. …
FG Düsseldorf, StB 2019, 125 ([unbekannt] vom 22.06.2018, 1 K 426/16 U)
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