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WRP 2020, 1457
BGH 
Designrecht/Kostenrecht: Gegenstandswert im Designnichtigkeitsverfahren (Beschluss vom 28.05.2020, I ZB 25/18)

a) Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ist gemäß § 34a Abs. 5 S. 2 DesignG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 1 und § 33 Abs. 1 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen.

BGH, WRP 2020, 1457-1458 (Beschluss vom 28.05.2020, I ZB 25/18)

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