Die P2B-Verordnung – Verbraucherwohl durch Regulierung? (Erzwungene) Transparenz und Fairness bei Online-Vermittlungsdiensten und Suchmaschinen nach der P2B-Verordnung
Kurz und Knapp - Die VO (EU) 2019/1150 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 6. 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (kurz “P2B-VO”) ist gemäß Art. 19 Abs. 2 der P2B-VO seit dem 12. 7. 2020 in den Mitgliedstaaten wirksam. Sie enthält Vorgaben, die faire Wettbewerbsbedingungen durch Transparenz zwischen Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen auf der einen und gewerblichen Nutzern auf der anderen Seite fördern sollen.…
Schneider, K&R 2021, Heft 06, Beilage, 51-54
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