Influencer II – Kennzeichnungspflicht von Instagram-Beiträgen als Werbung (Urteil vom 09.09.2021, I ZR 125/20)
a) Die Vorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG für kommerzielle Kommunikation in Telemedien sowie des § 58 Abs. 1 Satz 1 RStV und des § 22 Abs. 1 Satz 1 MStV für Werbung in Telemedien sind bereichsspezifische Marktverhaltensregelungen für Telemedien. Die in diesen Spezialvorschriften zum Ausdruck kommenden medienrechtlichen Wertungen dürfen nicht durch die Anwendung der allgemeinen lauterkeitsrechtlichen Vorschrift des § 5a Abs.…
BGH, BB 2021, 2958-2964 (Urteil vom 09.09.2021, I ZR 125/20)
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