KOMMENTAR zu BVerfG, Beschluss vom 03.06.2020, 1 BvR 1246/20
1 Die hier zuvor abgedruckte Entscheidung des BVerfG ist nach den Entscheidungen des BVerfG über Verfassungsbeschwerden im Jahr 2018 (BVerfG, 30.09.2018 – 1 BvR 2421/17, WRP 2018, 1443 – Prozessuale Waffengleichheit beim Erlass von einstweiligen Verfügungen im Beschlusswege I und BVerfG, 30.09.2018– 1 BvR 1783/17, WRP 2018, 1448 – Prozessuale Waffengleichheit beim Erlass von einstweiligen Verfügungen im Beschlusswege II) ein weiterer Meilenstein für das Recht auf prozessuale Waffengleichheit in einstweiligen Verfügungsverfahren. …
Löffel, WRP 2020, 850-851
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