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WRP 2019, 401
OLG Köln 
Kartellrecht/Verfahrensrecht: Kartellberufungssache (Beschluss vom 25.04.2018, 6 U 81/17)

Eine Kartellberufungssache liegt immer dann vor, wenn es sich um eine Streitigkeit handelt, für die in erster Instanz die Zuständigkeit des Kartell-Landgerichts begründet gewesen wäre (§ 87 GWB), ohne dass es eine Rolle spielt, ob tatsächlich das Kartell-Landgericht entschieden hat.

OLG Köln, WRP 2019, 401-402 (Beschluss vom 25.04.2018, 6 U 81/17)

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