Markenrecht: Kein Erschöpfungseinwand bei rufschädigendem Produktvertrieb (Urteil vom 06.03.2018, I-20 U 113/17)
Der Einwand der Erschöpfung nach Art. 15 Abs. 1 UMV kommt nicht in Betracht, wenn sich der Inhaber der Marke ihrer Benutzung im Zusammenhang mit dem weiteren Ver¬1103trieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach dem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert worden ist (Art. 15 Abs. 2 UMV). Ein solcher Fall, bei dem berechtigte Interessen des Markeninhabers verletzt sein können, …
OLG Düsseldorf, WRP 2018, 1102-1107 (Urteil vom 06.03.2018, I-20 U 113/17)
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