Markenrecht: Zur Bemessung des Gegenstandswerts im Markenlöschungsstreit, wenn nur der weit überwiegende Teil der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist (Beschluss vom 11.04.2023, I ZB 55/22)
Maßgeblich für die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke. Eine Festsetzung des Gegenstandswerts auf EUR 50.000,00 für das Rechtsbeschwerdeverfahren entspricht in einem Markenlöschungsstreit im Regelfall billigem Ermessen (vgl. BGH, …
BGH, WRP 2023, 720-721 (Beschluss vom 11.04.2023, I ZB 55/22)
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