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WRP 2016, 1546
OLG Frankfurt a. M. 
Markenrecht: Markenmäßige Benutzung eines Begriffs auf einem Anhänger (Beschluss vom 15.09.2016, 6 W 95/16)

Der Begriff „Think Green“ auf dem Anhänger eines Kleidungsstücks wird jedenfalls dann nicht markenmäßig benutzt, wenn sowohl auf dem Kleidungsstück selbst als auch auf dem Anhänger eine mit einem Schutzrechtshinweis versehene Wortmarke verwendet und auf dem Anhänger auf die umweltschonende Herstellung des Kleidungsstücks hingewiesen wird.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 1546 (Beschluss vom 15.09.2016, 6 W 95/16)

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