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WRP 2023, 367
OLG Köln 
Markenrecht: Farbmarke „magenta“ im Finanzwesen (Urteil vom 13.01.2023, 6 U 82/22)

Die wörtliche Beschreibung des Schutzgegenstandes einer Farbmarke mit „magenta“ reicht zur Beschreibung des Schutzgegenstandes auch dann aus, wenn das hinterlegte Farbmuster nicht mit dem dem Verkehr bekannten, gängigen Farbton magenta übereinstimmt.

OLG Köln, WRP 2023, 367-377 (Urteil vom 13.01.2023, 6 U 82/22)

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