Markenrecht/Verfahrensrecht: Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels über Erteilung einer Auskunft auf markenrechtlicher Grundlage (Beschluss vom 07.11.2024, I ZB 31/24)
a) Das Vollstreckungsgericht hat bei der Entscheidung über einen Zwangsmittelantrag durch Auslegung des Vollstreckungstitels zu ermitteln, welche Verhaltensweisen dieser erfasst. Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls192 sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen. …
BGH, WRP 2025, 191-195 (Beschluss vom 07.11.2024, I ZB 31/24)
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