OLG Hamburg: Plattformverbot im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems – keine Beschränkung auf Luxusgüter (Urteil vom 22.03.2018, 3 U 250/16)
Die Einrichtung eines diskriminierungsfrei angewendeten qualitativen selektiven Vertriebssystems für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika verstößt auch dann, wenn es sich bei den vertriebenen Waren nicht um technisch hochwertige Waren und/oder Luxusgüter handelt, nicht gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV oder § 1 GWB, wenn die vertriebenen Waren von hoher Qualität sind und der Vertrieb auf begleitende Beratungs- und Betreuungsleistungen für den Kunden ausgerichtet ist, …
Hanseatisches OLG Hamburg, BB 2018, 1744-1748 (Urteil vom 22.03.2018, 3 U 250/16)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Betriebs-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.