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K&R 2019, 422
LG Karlsruhe 
Pflicht zur Werbekennzeichnung bei Influencer-Account (Urteil vom 21.03.2019, 13 O 38/18 K)

Ein Instagram-Post, bei dem in das Foto eingebettete Tags mit Marken-Herstellerseiten verlinkt sind, stellt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar. Durch sie fördert der Betreiber des Accounts – i. d. R. ein sog. Influencer – die beworbenen Unternehmen ebenso wie sein eigenes, auf Werbeeinnahmen zielendes Unternehmen.

LG Karlsruhe, K&R 2019, 422-426 (Urteil vom 21.03.2019, 13 O 38/18 K)

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