Presserecht/Verfahrensrecht: Verfassungsbeschwerde in äußerungsrechtlichem Eilverfahren wegen unzureichend dargelegter Verfahrensfehler unzulässig (Beschluss vom 31.08.2023, 1 BvR 1602/23)
Die Verfassungsbeschwerde genügt offensichtlich nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 S. 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG, da ihre Begründung eine Verletzung von Rechten i.S. d. § 90 Abs. 1 BVerfGG inhaltlich nachvollziehbar nicht erkennen lässt. Eine diesen Vorschriften genügende Begründung der Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass der die Rechtsverletzung enthaltende Vorgang substantiiert und schlüssig vorgetragen wird.…
BVerfG, WRP 2023, 1346-1350 (Beschluss vom 31.08.2023, 1 BvR 1602/23)
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