Schienenkartell II – Kartellbefangenheit als Gegenstand der haftungsausfüllenden Kausalität (Urteil vom 28.01.2020, KZR 24/17)
a) Dem Merkmal der Betroffenheit im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 GWB aF, welches mit dem Beweismaß des § 286 ZPO festzustellen ist, kommt bei der Prüfung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs Bedeutung nur für die Frage zu, ob dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das – vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise – geeignet ist, …
BGH, BB 2020, 1104-1108 (Urteil vom 28.01.2020, KZR 24/17)
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