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WRPL 2023, 1
OLG Dresden 
Stornoabwehr durch Reisebüro (Urteil vom 26.04.2022, 14 U 2489/21)

Ein Reisebüro, das als Handelsvertreter die Stornoabwehr für den Reiseveranstalter übernimmt, erbringt aufgrund seiner weisungsgebundenen Interessenwahrnehmungspflicht nach § 86 Abs. 1 Hs. 2 HGB nicht selbständig eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung, so dass es hierfür nicht dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt nach § 3 RDG unterliegt.

OLG Dresden, WRPL 2023, Heft 01, Online, - (Urteil vom 26.04.2022, 14 U 2489/21)

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