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WRPL 2017, 1
Hanseatisches OLG Hamburg 
Unentgeltliche Pen-Abgabe (Urteil vom 18.05.2017, 3 U 180/16)

Die Abgabe einer mehrfach verwendbaren Spritze (Pen) durch den Arzt ist dann keine nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. a), 7 Abs. 1 S. 1 HWG unzulässige Zuwendung oder sonstige Werbegabe, wenn das Medizinprodukt der Verabreichung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels dient, die erste subkutane Gabe des Mittels nach dem Inhalt der Fachinformation des Arzneimittels notwendig unter ärztlicher Aufsicht durchzuführen ist und sich eine Übung, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRPL 2017, Heft 09, Online, - (Urteil vom 18.05.2017, 3 U 180/16)

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