Urheberrecht: Zur Haftung für eine Verlinkung auf eine von einer Konzerngesellschaft betriebenen Webseite mit urheberrechtsverletzenden Inhalten (Urteil vom 04.04.2017, 11 W 41/16)
Setzt ein Unternehmen von seiner Webseite aus einen Link auf die Webseite einer Konzerngesellschaft mit demselben Namen und demselben Geschäftszweck, auf der die gemeinsamen Produkte beworben werden, ohne dass die Personenverschiedenheit deutlich erkennbar wird, macht sie sich aus Sicht des Nutzers die Inhalte dieser Webseite zu eigen und haftet daher auch für dort begangene Urheberrechtsverletzungen.…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1519-1521 (Urteil vom 04.04.2017, 11 W 41/16)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Wettbewerb in Recht und Praxis
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.