Urheberrecht: Keine Urheberrechtsverletzung durch das Angebot und die Verwendung von „AdBlock Plus“ (Urteil vom 24.08.2023, 5 U 20/22)
Mit dem Angebot und der Verwendung des Browser-Plugin „AdBlock Plus“ liegt – ungeachtet der Frage eines Urheberrechtsschutzes dem Grunde nach für die streitgegenständlichen Websites und der Aktivlegitimation der Klägerin – keine unberechtigte Vervielfältigung und/oder Umarbeitung von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen i.S. d. §§ 69a, 69c Nr. 1 und 2 UrhG hinsichtlich der inkriminierten Webseiten vor. …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2023, 1371-1379 (Urteil vom 24.08.2023, 5 U 20/22)
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