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WRP 2018, 701
BGH 
Urheberrecht: Krankenhausradio (Urteil vom 11.01.2018, I ZR 85/17)

a) Das Recht zur Kündigung eines urheberrechtlichen Lizenzvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB infolge der Änderung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass diese Rechtsprechung nach der gemeinschaftlichen Vorstellung der Parteien auf den konkret in Rede stehenden Sachverhalt anwendbar ist.

BGH, WRP 2018, 701-706 (Urteil vom 11.01.2018, I ZR 85/17)

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