Urheberrecht/Markenrecht/Verfahrensrecht: Videospiel-Konsolen III (Urteil vom 02.03.2017, I ZR 273/14)
Die Vorschrift des § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist zwar einschränkend dahin auszulegen, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die erst während des Revisionsverfahrens oder nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz eingetreten sind, in die Urteilsfindung einfließen können, soweit sie unstreitig sind oder ihr Vorliegen in der Revisionsinstanz ohnehin von Amts wegen zu beachten ist und schützenswerte Belange der Gegenseite nicht entgegenstehen. …
BGH, WRP 2017, 579-583 (Urteil vom 02.03.2017, I ZR 273/14)
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