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WRP 2019, 1092
OLG München 
Urheberrecht/Zivilrecht: Aber dich gibt’s nur einmal für mich (Urteil vom 21.03.2019, 29 U 2854/18)

Eine fehlende Berechtigung der Verwertungsgesellschaft, von der Verteilungsmasse einen festen Verlegeranteil zu berechnen und an die Verleger auszuschütten, führt nicht zur Sittenwidrigkeit des Verlagsvertrages, in dem der Urheber und der Verlag eine Aufteilung der Erlöse entsprechend den Ausschüttungen durch die Verwertungsgesellschaft vereinbart haben.

OLG München, WRP 2019, 1092 (Urteil vom 21.03.2019, 29 U 2854/18)

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