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WRP 2016, 637
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht: Missbräuchliche Berufung auf die Versäumung der Vollziehungsfrist nach Vollstreckungsvereitelung (Urteil vom 11.02.2016, 6 U 188/15)

Ergibt sich aus den Gesamtumständen, dass der Antragsgegner die zum Zwecke der Vollziehung einer Unterlassungsverfügung erforderliche Zustellung an ihn gezielt vereitelt hat, ist es ihm unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Versäumung der Vollziehungsfrist zu berufen.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 637-638 (Urteil vom 11.02.2016, 6 U 188/15)

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