Verfahrensrecht: Übereinstimmende (Teil-)Erledigung in Revision und Mehrkostenauferlegung bei verzögerter Erledigungserklärung (Beschluss vom 12.07.2023, I ZR 17/22)
a) Im Fall übereinstimmender Erledigungserklärungen hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits hat das Revisionsgericht in Abweichung von dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch dann, wenn nur ein Teil des Rechtsstreits bei ihm und ein weiterer Teil in einer der Vorinstanzen weiter anhängig ist, eine Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO für den erledigten Teil des Rechtsstreits zu treffen. …
BGH, WRP 2023, 1363-1364 (Beschluss vom 12.07.2023, I ZR 17/22)
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