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WRP 2020, 914
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht: Anlass für einstweilige Verfügung mit Sequestrationsantrag ohne vorherige Abmahnung (Beschluss vom 14.04.2020, 6 W 31/20)

Die vor Einreichung eines Eilantrages im Kosteninteresse des Antragsgegners in der Regel erforderliche Abmahnung ist entbehrlich, wenn neben anderen Ansprüchen mit dem Eilantrag auch ein auf die Sicherung eines Vernichtungsanspruchs gerichteter Sequestrationsantrag gestellt wird (hier: Herausgabe von Schuhen an den Gerichtsvollzieher).

OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 914-915 (Beschluss vom 14.04.2020, 6 W 31/20)

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