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WRP 2020, 788
OLG Köln 
Verfahrensrecht: Faxübermittlung aus Autobahnraststätte (Beschluss vom 11.03.2020, 6 W 115/19)

Die unvollständige Faxübermittlung einer Beschwerdeschrift und die daraus folgende Versäumung der Beschwerdefrist gem. § 569 ZPO ist vom Prozessbevollmächtigten verschuldet, wenn er ein in einer Autobahnraststätte aufgestelltes Faxgerät benutzt, sich zuvor nicht über dessen ordnungsgemäße Bedienung informiert und das Gerät nicht auf seine einwandfreie Funktion hin überprüft hat.

OLG Köln, WRP 2020, 788 (Beschluss vom 11.03.2020, 6 W 115/19)

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