Verfahrensrecht/Telemedienrecht: Zur Bewirkung von Zustellungen nach § 5 Abs. 1 S. 2 NetzDG an den gem. § 5 Abs. 1 S. 1 NetzDG benannten Zustellungsbevollmächtigten (Beschluss vom 10.11.2022, I ZB 10/22)
a) Für die Frage, ob Zustellungen an den gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 NetzDG benannten Zustellungsbevollmächtigten nach § 5 Abs. 1 S. 2 NetzDG bewirkt werden können, kommt es maßgeblich darauf an, aus welchem Grund vom Anbieter des sozialen Netzwerks die Löschung von Inhalten begehrt wird beziehungsweise aus welchem Grund der Anbieter des sozialen Netzwerks Inhalte gelöscht und/oder Accounts gesperrt hat. …
BGH, WRP 2023, 328-333 (Beschluss vom 10.11.2022, I ZB 10/22)
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