Verfahrensrecht/Wettbewerbsrecht: Treuebonus III (Beschluss vom 13.10.2014, 29 W 1474/14)
Besteht kein Anhaltspunkt dafür, dass der Gläubiger sein Interesse an der Verfolgung der bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses erfolgten Verstöße gegen einen Unterlassungstitel verloren hat, und hat er hinsichtlich dieser Verstöße bereits rechtskräftige Ordnungsgeldbeschlüsse erstritten, ist in der Regel davon auszugehen, dass eine Erledigterklärung nur für die Zukunft gelten und einen bereits erwirkten Unterlassungstitel als Grundlage für die Vollstreckung wegen zurückliegender Zuwiderhandlungen nicht in Frage stellen soll.…
OLG München, WRP 2015, 102-104 (Beschluss vom 13.10.2014, 29 W 1474/14)
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