Werbung für Biozidprodukte – Keine Verwendung der Bezeichnung “hautfreundlich” (Urteil vom 20.06.2024, C-296/23)
Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten ist dahin auszulegen, dass der Begriff “ähnliche Hinweise” im Sinne dieser Bestimmung jeden Hinweis in der Werbung für Biozidprodukte umfasst, der – wie die in dieser Bestimmung genannten Angaben – diese Produkte in einer Art und Weise darstellt, …
EuGH, BB 2024, 1679-1681 (Urteil vom 20.06.2024, C-296/23)
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