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WRP 2016, 620
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Verantwortlichkeit für Lebensmittelkennzeichnung richtet sich nach LebensmittelinformationsVO (Urteil vom 26.01.2016, I-20 U 25/15)

Ob ein Händler für unzutreffende Informationen auf von Dritten hergestellten Lebensmitteln verantwortlich ist, richtet sich nunmehr allein nach den Maßstäben des Art. 8 LebensmittelinformationsVO; auf die allgemeinen Vorschriften des UWG kann nicht zurückgegriffen werden.

OLG Düsseldorf, WRP 2016, 620-624 (Urteil vom 26.01.2016, I-20 U 25/15)

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