Wettbewerbsrecht: Irreführung durch markenrechtlich nicht unterscheidungskräftige Kennzeichnung (Beschluss vom 07.03.2018, 6 U 180/17)
Ist eine zunächst eingetragene Wortmarke, die auf der Ware, für die sie eingetragen war, über längere Zeit tatsächlich benutzt worden ist, mangels jeglicher Unterscheidungskraft rechtskräftig gelöscht worden, kann – zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen mit dem Markenrecht – in der Verwendung desselben Zeichens für dieselbe Ware durch einen Dritten nur dann eine Irreführung (§ 5 UWG) über die betriebliche Herkunft oder das Bestehen eines Lizenzvertrags liegen, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 734-735 (Beschluss vom 07.03.2018, 6 U 180/17)
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