Wettbewerbsrecht: Nahrungsergänzungsmittel zur Unterstützung eines „gesunden Immunsystems“ bzw. „zur Aktivierung der Abwehrkräfte“ (Urteil vom 23.02.2022, 37 O 9874/21)
Bei den Aussagen „Aktivieren Sie jetzt Ihre Abwehrkräfte“, „zur Stärkung Ihrer Abwehrkräfte“, „für ein gesundes Immunsystem“, „die ein gesundes Immunsystem unterstützen“ etc. in der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel, das die Vitamine C, D, B6 und Zink enthält, handelt es sich um unzulässige spezielle gesundheitsbezogene Angaben. Denn sie beinhalten weitreichendere Wirkversprechen als die zugelassene Angabe „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. …
LG München I, WRP 2022, 1314-1319 (Urteil vom 23.02.2022, 37 O 9874/21)
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