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WRP 2018, 845
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Haftung des Reisebüros für unlauteren Inhalt des Reisekatalogs des Veranstalters (Urteil vom 21.12.2017, 6 U 18/17)

Vermittelt ein Reisebüro die Reisen eines Reiseveranstalters und bedient sich hierzu eines vom Veranstalter erstellten Katalogs, ist das Reisebüro wettbewerbsrechtlich als Täter für den unlauteren Inhalt des Katalogs (im Streitfall: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung) verantwortlich.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2018, 845-846 (Urteil vom 21.12.2017, 6 U 18/17)

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