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WRP 2022, 1043
LG Dortmund 
Wettbewerbsrecht: Hinweispflichten bei der Werbung für vorgefüllte „Split-Klimaanlagen“ (Urteil vom 23.05.2022, 13 O 15/21)

Die Werbung eines Baumarktes für mit fluorierten Treibhausgasen vorgefüllte Split-Klimaanlagen ist irreführend, wenn in der Werbung nicht darauf hingewiesen wird, dass die Installation derartiger Anlagen durch einen Fachbetrieb erfolgen muss. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Dortmund, WRP 2022, 1043-1046 (Urteil vom 23.05.2022, 13 O 15/21)

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