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WRP 2016, 903
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung („UVP“) (Urteil vom 03.03.2016, 6 U 94/14)

Wird in der Werbung dem verlangten Preis ein durchgestrichener, als „UVP (unverbindliche Preisempfehlung)“ bezeichneter höherer Preis gegenübergestellt, erweckt dies beim Verbraucher den Eindruck, der höhere Preis sei von einem Dritten, nämlich dem Hersteller oder einem anderen Vorlieferanten, festgesetzt worden. Eine solche Werbung ist daher irreführend, wenn der so bezeichnete höhere Preis vom Anbieter selbst festgelegt worden ist.…

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 903-905 (Urteil vom 03.03.2016, 6 U 94/14)

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