Wettbewerbsrecht: Unlautere Behinderung eines Mitbewerbers durch Verteilung von Handzetteln an Kunden im Bereich der Zufahrt (Urteil vom 06.10.2016, 6 U 61/16)
Werden im Einfahrtsbereich eines Einzelhändlers an dessen Kunden Handzettel verteilt, auf denen für die Leistungen eines Mitbewerbers geworben wird, stellt dies dann eine gezielte Behinderung durch Abfangen von Kunden dar, wenn die Werber an in der Einfahrt haltende Fahrzeuge herantreten, um die Kunden zur Entgegennahme der Handzettel zu veranlassen, und diese sich diesem Versuch nicht ohne Weiteres entziehen können.…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 100-102 (Urteil vom 06.10.2016, 6 U 61/16)
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