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WRP 2019, 931
LG München I 
Wettbewerbsrecht: Zur Kennzeichnungspflicht kommerzieller Kommunikation auf Instagram (Urteil vom 29.04.2019, 4 HK O 14312/18)

Posts von Influencern auf Instagram, auf denen Produkte gekennzeichnet und mit den entsprechenden Online-Auftritten der Produkthersteller verlinkt sind, sind in der Regel auch ohne Gegenleistung der verlinkten Unternehmen geschäftliche Handlungen i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, weil die Influencer damit sowohl ihre eigenen geschäftlichen Aktivitäten als auch die der verlinkten Unternehmen fördern.

LG München I, WRP 2019, 931-935 (Urteil vom 29.04.2019, 4 HK O 14312/18)

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