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WRP 2020, 1086
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: § 43b TKG ist im Verhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter nicht anwendbar (Urteil vom 28.05.2020, 4 U 82/19)

§ 43b TKG ist im Verhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter, der nach § 2 Nr. 15 lit b) der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, nicht anwendbar. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Hamm, WRP 2020, 1086 (Urteil vom 28.05.2020, 4 U 82/19)

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