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WRP 2019, 1039
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Verwendung eines falschen Namens des Werbers (Urteil vom 16.05.2019, 6 U 3/19)

In der Verwendung eines falschen Namens durch einen angestellten oder beauftragten Werber liegt eine relevante Irreführung des Verbrauchers.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 1039-1040 (Urteil vom 16.05.2019, 6 U 3/19)

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