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WRP 2022, 479
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung mit dem Slogan „Die meistverkaufte Matratze“ (Urteil vom 13.01.2022, 6 U 161/21)

Das Oberlandesgericht ist für eine erstmals in der Berufungsinstanz des Eilverfahrens angegriffene Werbung nicht zuständig.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2022, 479-481 (Urteil vom 13.01.2022, 6 U 161/21)

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