Wettbewerbsrecht: Werbung eines Möbelhauses für Rabatt „in allen Abteilungen“ (Sonstiges vom 23.12.2022, 3 U 1720/22)
Die blickfangmäßige Werbung mit der Angabe „39®% in allen Abteilungen – Tische & Stühle – Betten – Sofas – Küchen – Reduzierte Waren – Grosse Marken – eXpress – Haushalt – Teppiche – Lampen – Deko – Gardinen“ ist irre¬620führend, wenn nicht alle Waren in den Abteilungen des werbenden Möbelgeschäfts reduziert sind, sondern zahlreiche Waren und Marken ausgenommen sind. Die Irreführung kann dabei nicht durch einen erläuternden Zusatz in Form einer Fußnote, …
OLG Nürnberg, WRP 2023, 619-622 (Sonstiges vom 23.12.2022, 3 U 1720/22)
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